AGB

Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen von HP-SunkEL

§ 1

Allgemeines - Geltungsbereich

1. Mit Abschluss einer Buchung/Vertragserstellung zwischen dem Mieter und Hans-Peter Sunkel, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung "HP-Sunkel" (nachfolgend Vermieter genannt) hat der Mieter bindend die folgenden allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung akzeptiert.

2. Unsere AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Mieters erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichender Bedingungen des Mieters unsere Leistung vorbehaltlos erbringen.

3. Unsere AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmen, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.

 

§ 2

Vertragsschluss

1. Die Buchung des Tesla Model S, die der Mieter per Internet bzw. per Telefon tätigt, ist ein bindendes Angebot im Sinne des § 145 BGB.

2. Die Kundenwünsche zur Terminierung der Fahrt werden seitens des Vermieters im Rahmen der Verfügbarkeit erfasst und berücksichtigt. Ist der bei der Buchung angegebene Wunschtermin des Mieters bereits vergeben, so wird der Vermieter nach Rücksprache mit dem Mieter einen geeigneten alternativen Termin bestimmen. Dieser Termin ist dann verbindlich.

 

§ 3

Preise und Zahlungsbedingungen

1. Die Mietpreise richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste vom Vermieter, welche auf Anforderung zugesandt oder unter www.hp-sunkel.de eingesehen werden können. Diese Preise sind Festpreise und damit bindend. Gegenüber Verbrauchern ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten.

Ist der Mieter Unternehmer, wird lediglich der Nettopreis angegeben. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist somit nicht in meinen Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

2. Die Mietpreise gelten für den Fahrtbeginn ab Ludwigsau-Reilos. Wünscht der Mieter einen davon abweichenden Fahrtbeginn, so kommen noch Anfahrtskosten gemäß der Preisliste hinzu.

3. Die Buchung ist für beide Vertragsparteien bindend. Diese verliert jedoch nach Ablauf von 3 Wochen ihre Bindungswirkung, wenn innerhalb dieser 3 Wochen beim Vermieter kein Geld gutgeschrieben wurde. Für die Rechtzeitigkeit des Geldeinganges ist zwischen den Vertragsparteien der Tag der Gutschrift der Miete auf dem Konto des Vermieters als maßgeblicher Zeitpunkt vereinbart.

4. Wünscht der Mieter die Versendung eines Geschenkgutschein per Post, so ist dies dem Vermieter mitzuteilen.

 

§ 4

Umbuchung - Stornierung - Verfall - Wertgutscheine

1. Sollte ein Termin auf Wunsch des Mieters verschoben werden müssen, so ist eine Umbuchung bis spätestens 14 Werktage vor dem Termin gegen eine Gebühr von 25,00 € möglich.

2. Eine Fahrtabsage innerhalb der letzen 14 Tage führt zu einer Bearbeitungsgebühr von 50,00 Euro.

3. Verfall der Mietzahlung:

a) kann die Fahrt aufgrund der Tatsache nicht durchgeführt werden, dass der Fahrer bei Fahrtantritt keinen gültigen Führerschein und/oder kein gültiges Ausweisdokument vorzeigen kann, verbleibt die gezahlte Miete beim Vermieter.

b) das Gleiche gilt, sofern der Mieter vertragswesentliche Pflichten nach § 6 dieser AGB verletzt.

c) sollte der Mieter aus eigenem Wunsch den Termin nicht wahrnehmen, weil lediglich nach seiner Ansicht das Wetter schlecht ist, so wird die bereits gezahlte Miete nicht zurückerstattet. Dies gilt nicht, bei Vorliegen einer amtlichen Unwetterwarnung sowie bei Eisglätte.

4. Wertgutscheine können nur einzeln und nicht auf andere Angebote oder Rabattaktionen eingelöst werden.

 

§ 5

Gültigkeitsdauer

Unsere Preise behalten für 12 Monate Ihre Gültigkeit (bei unverändertem Mehrwertteuersatz). Danach erfolgt gegebenenfalls eine Anpassung an die jeweils gültigen Preise.

 

§ 6

Pflichten des Vermieters

1. Der Vermieter überlässt dem Mieter ein verkehrssicheres und regelmäßig technisch gewartetes Fahrzeug der Marke Tesla zum vertragsgemäßen Gebrauch.

2. Wird die Fahrt einem Mieter per Gutschein zugewendet, so erhält dieser zusammen mit dem Gutschein die AGB und den Mietvertrag in schriftlicher Form. Der Gutschein berechtigt nur zur einmaligen Buchung innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten ab dem Datum des Gutscheinerwerbs. Der Gutschein kann nicht bar ausbezahlt werden. Wird der Gutschein nicht innerhalb des Zeitraumes eingelöst, so verfällt er. Wird sein Wert nicht voll ausgeschöpft, so kann der Kunde keine teilweise Rückzahlung beanspruchen.

3. Wird während der Fahrt eine Reparatur notwendig, bei der es darum geht die Sicherheit und den Betrieb des Fahrzeugs zu gewährleisten, darf die Fahrt und alle nachfolgenden Fahrten ohne Entschädigungsleistung abgebrochen werden. Die verbleibende Fahrzeit wird dem Kunden gutgeschrieben. Dies gilt nicht, sofern der Defekt des KfZ auf einer vom Mieter zu vertretenden Verletzung seiner vertragswesentlichen Pflichten aus § 7 beruht. Kosten des Mieters wie Anreise, Unterkunft, Verpflegung etc. aufgrund der erneuten Terminvereinbarung werden nicht vom Vermieter übernommen.

 

§ 7

Pflichten des Mieters

1. Für eine Fahrt mit dem Mietgegenstand kommen nur Personen in Frage, die im Besitz eines auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland gültigen Führerscheines der Klasse B (früher Klasse III) sind und mindestens fünf Jahre Fahrpraxis nachweisen können. Hierdurch soll gewährleistet werden, dass der Mieter über eine ausreichende Fahrsicherheit verfügt. Sofern der Mieter seinen Führerschein im Ausland erlangt hat, ist er verpflichtet, Originaldokumente vorzulegen, aus welchen sich seine Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ergibt.

2. Der gültige Führerschein sowie ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass) sind von dem Mieter, auch während der Fahrt, mitzuführen und vor Fahrtbeginn im Original vorzuzeigen. Ohne gültigen Führerschein und/oder Ausweisdokument kann die Fahrt nicht ausgeführt werden.

Der Vermieter ist berechtigt, eine Kopie von Führerschein und Ausweisdokument zum Verbleib bei deren Unterlagen anzufertigen.

3. Der Mieter darf vor oder während der Fahrt weder Drogen, Alkohol oder sonstige Rauschmittel noch Medikamente zu sich nehmen, welche dazu führen können, das Fahrvermögen auch nur geringfügig zu beeinträchtigen.

4. Wir weisen darauf hin, dass bei verspätetem Erscheinen des Kunden zum vereinbarten Termin, dies zu Lasten des Kunden geht, d.h. die Fahrzeit verkürzt sich entsprechend der Verspätung. Erscheint der Fahrer gar nicht zu dem vereinbarten Termin, so verfällt der Gesamtbetrag komplett.

5. Verspätungen sind dem Vermieter unverzüglich telefonisch zu melden.

6. Der Mieter hat das Fahrzeug sorgsam zu behandeln und die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) strikt einzuhalten sowie die technischen Vorschriften des Fahrzeuges zu beachten. Während der Fahrt ist die Nutzung von Mobiltelefonen, Essen und Trinken ausdrücklich untersagt. Im Fahrzeug darf nicht geraucht werden. Den Anweisungen des Vermieters ist durch den Mieter unbedingt Folge zu leisten. Diese Pflichten sind für den Mieter vertragswesentlich. Bei Nichtbefolgung stehen dem Mieter Nacherfüllungs- oder Mietminderungsansprüche nicht zu. Bei schuldhafter Verletzung seiner vertragswesentlichen Pflichten sind Schadensersatz- und sonstige Ansprüche des Mieters gegenüber dem Vermieter ausgeschlossen.

7. Der Fahrer erhält vor der Fahrzeugübergabe eine ausführliche Einweisung in die technischen Eigen- und Besonderheiten des Fahrzeuges. Hierbei wird der Fahrer über die Gefahren falscher Handhabung umfassend belehrt. Insbesondere wird auf die Gefahr von Aquaplaning bei Nässe und ein entsprechendes Verhalten hingewiesen.

8. Die Fahrt kann auch vor Beginn durch den Vermieter abgelehnt werden bei Alkoholisierung, Drogen- oder Medikamenteneinfluss und aus anderen wichtigen Gründen, die in der Person des Mieters vorliegen. Der Abbruch und der Nichtantritt der Fahrt aus diesen Gründen liegt im alleinigen Ermessen des Vermieters. Übermäßige oder risikobehaftete Fahrweise führt ebenfalls zum Fahrtabbruch. Bei begründeter Annahme der in Satz 1 dieser Ziffer genannten Gründe durch den Vermieter obliegt es dem Mieter, einen geeigneten Nachweis darüber zu führen, dass er fahrtauglich ist.

9. Über die Durchführung der Fahrt entscheidet der Vermieter im Hinblick auf das Wetter. Kann die Fahrt aus witterungsbedingten Gründen nicht durchgeführt werden (z.B. starker Niederschlag, Glättegefahr) ist umgehend ein Ersatztermin mit dem Mieter zu vereinbaren. Kosten des Mieters wie Anreise, Unterkunft, Verpflegung etc. aufgrund der erneuten Terminvereinbarung werden nicht vom Vermieter übernommen. Insofern sind sich die Vertragsparteien darüber einig, dass die Gefahr, die Fahrt witterungsbedingt nicht durchführen zu können, nicht dem Vermieter angelastet werden kann.

10. Der Mieter hat sich vor Fahrtantritt einer allgemeinen Einweisung durch den Vermieter zu unterziehen. Den Anweisungen ist in jedem Fall Folge zu leisten.

 

§ 8

Versicherungsschutz

1. Der normale Versicherungsschutz für das gemietete Fahrzeug erstreckt sich auf eine Haftpflichtversicherung mit einer max. Deckungssumme je geschädigter Person in Höhe von 8 Mio. €.

2. Zusätzlich besteht für das Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung in Höhe von 1.000,00 €. Diese Summe ist bei Fahrzeugübergabe als Kaution in bar zu übergeben.

3. Diese Versicherungsbedingungen können auf Verlangen des Mieters angefordert werden.

4. Im Falle leichter Fahrlässigkeit haftet der Mieter für Fahrzeugschäden nur bis zur Höhe dieser Selbstbeteiligung, zuzüglich der unter § 10 aufgeführten Schadensnebenkosten.

5. Der Mieter haftet jedoch auch wenn eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen wurde uneingeschränkt, wenn er den Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit (z.B. im Zustand alkoholbedingter oder anderweitiger absoluter Fahruntüchtigkeit, aufgrund Übermüdung oder eines Rotlichtverstoßes usw.) herbeigeführt hat.

 

§ 9

Haftung des Vermieters

1. Jegliche Haftung des Vermieters wegen der Verletzung seiner wesentlichen Vertragspflichten ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der Vertreter und Erfüllungsgehilfen beschränkt. In diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Nur für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit haftet der Vermieter auch bei leichter Fahrlässigkeit. In diesem Fall ist die Haftung dem Umfang nach ebenfalls auf den Ersatz der vertragstypisch vorhersehbaren Schäden begrenzt.

2. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Gegenstände, die bei Rückgabe im Mietobjekt zurückgelassen werden.

 

§ 10

Haftung des Mieters

1. Der Mieter haftet nach den allgemeinen Haftungsregeln, wenn er das Fahrzeug beschädigt oder eine sonstige Vertragsverletzung begeht. Insbesondere hat der Mieter das Fahrzeug in demselben Zustand zurückzugeben, in dem er es übernommen hat. Im Falle leichter Fahrlässigkeit haftet der Mieter für Fahrzeugschäden nur bis zur Höhe der Selbstbeteiligung, zuzüglich der nachfolgend aufgeführten Schadensnebenkosten:

- Sachverständigenkosten
- Abschleppkosten
- Wertminderung
- Nutzungsausfallentschädigung

2. Abs. 1 gilt nicht, sofern ein Schaden durch Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt worden ist bzw. auf der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, wie sie in § 7 Abs. 2, 3 und 7 beschrieben sind, seitens des Mieters beruht. In diesem Falle haftet der Mieter unbeschränkt und stellt den Vermieter gegenüber der Versicherung frei.

3. Der Mieter haftet unbeschränkt für während der Mietzeit begangene Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen, insbesondere Verkehrs- und Ordnungsvorschriften. Der Mieter stellt den Vermieter von sämtlichen Buß- und Verwarnungsgeldern, Gebühren und sonstigen Kosten frei, die Behörden anlässlich solcher Verstöße vom Vermieter erheben. Für den Verwaltungsaufwand ist pro Bearbeitung eine Gebühr von 50,00 Euro zu entrichten.

 

§ 11

Verjährung

Sofern der Unfall polizeilich aufgenommen wurde, werden Schadensersatzansprüche vom Vermieter gegen den Mieter erst fällig, wenn der Vermieter Gelegenheit hatte, die Ermittlungsakte einzusehen. Der Lauf der Verjährungsfrist beginnt spätestens sechs Monate nach Rücknahme des Fahrzeuges. Im Falle der Akteneinsicht wird der Vermieter den Mieter über den Zeitpunkt der Akteneinsicht unverzüglich benachrichtigen.

 

§ 12

Gerichtsstand, Erfüllungsort, anwendbares Recht

1. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftform.

2. Sofern der Mieter Kaufmann, eine juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand Bad Hersfeld.

3. Sofern der Mieter Verbraucher ist und keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag Bad Hersfeld.

4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

5. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt ist Bad Hersfeld Erfüllungsort.